Jugendgesundheitsuntersuchung

Die Jugendgesundheitsuntersuchung J1 ist eine Früherkennungsuntersuchung für Mädchen und Jungen im Alter zwischen 12 und 14 Jahren. Damit besteht die Möglichkeit, Risikofaktoren oder Erkrankungen bei Jugendlichen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln. Die J1 ergänzt die zehn U-Untersuchungen, die innerhalb der ersten sechs Lebensjahre eines Kindes stattfinden.

Inhalte dieser Untersuchung:

  • Anamnese
  • körperliche Untersuchung
  • Beratung zu Fragen der körperlichen, seelischen und sozialen Entwicklung
  • Kontrolle des Impfstatus

Bitte vereinbaren Sie für diese Untersuchung einen Termin.

Jugendarbeitsschutzuntersuchung

Was ist eine Jugendarbeitsschutzuntersuchung?

In Deutschland ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Jugendliche (15. bis 18. Geburtstag) nur dann von einem Arbeitgeber angestellt werden dürfen, wenn sie innerhalb der letzten 14 Monate vor der Anstellung von einem Arzt untersucht worden sind. Die Bescheinigung der Jugendarbeitsschutzuntersuchung muss dem neuen Arbeitgeber vorliegen.

Zunächst muss der Jugendliche sich vom Meldeamt den sogenannten Berechtigungsschein besorgen. Zusammen mit den Sorgeberechtigten füllt er den Vorbereitungsbogen aus, unterschreibt diesen zusammen mit den Sorgeberechtigten und bringt ihn mit zur Untersuchung. Um den Impfstatus bestimmen zu können, sollte der Impfausweis mitgebracht werden.

Es wird untersucht:

  • Nah- und Fernsicht, Farbsehen
  • Größe und Gewicht
  • Blutdruck
  • Urin
  • Hören auf 4 m Distanz

Außerdem erfolgt ein Gespräch bzgl. des Vorbereitungsbogens und eine Ganzkörperuntersuchung.

Mithilfe der Jugendarbeitsschutzuntersuchung soll erreicht werden, dass sich die angestrebte Tätigkeit des Jugendlichen nicht auf dessen gesunde Entwicklung negativ auswirkt.

Stellt der Arzt fest, dass der Entwicklungstand des Jugendlichen nicht altersentsprechend ist, gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen oder die angestrebte Beschäftigung den Jugendlichen in seiner gesunden Entwicklung einschränken könnte, so wird eine Nachuntersuchung (3 bis 6 Monate nach Arbeitsbeginn) angeordnet.

Die Kosten für die Jugendarbeitsschutzuntersuchung werden vom jeweiligen Bundesland getragen.

Verantwortlich für den Inhalt:
Dr. med. Matthias Herzberg
Stand: 19. Dezember 2024